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   LSG Hessen, 10.12.2003 - L 7 KA 425/02   

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LSG Hessen, 10.12.2003 - L 7 KA 425/02 (https://dejure.org/2003,20280)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.12.2003 - L 7 KA 425/02 (https://dejure.org/2003,20280)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - L 7 KA 425/02 (https://dejure.org/2003,20280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 71 Abs 1 S 1 SGB 5, § 71 Abs 2 S 1 SGB 5, § 85 Abs 2 S 7 SGB 5, § 85 Abs 3 S 2 SGB 5, § 87 Abs 1 SGB 5
    Landesschiedsamt - Festsetzung - Ausgabenvolumina und Punktwert für vertragszahnärztliche Leistungen nach den Gebührentarifen C und D für das Jahr 2000 im Ersatzkassenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Hessen, 10.12.2003 - L 7 KA 425/02
    Die fehlende Eingliederung eines Schiedsamtes in die staatliche Verwaltung bewirke nämlich keine Teilhabe an der gemeinsamen Selbstverwaltung der Gesamtvertragspartner in dem Sinne, dass dessen eigenständige Klagebefugnis bejaht werden müsse (Hinweise auf BSG, Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 20/99 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37).

    Es hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/96 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 20 und Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 19/99 R sowie B 6 KA 20/99 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37) die Auffassung vertreten, die gerichtliche Kontrolle der Festsetzung von Vergütungsvereinbarungen durch das Schiedsamt sei auf die Prüfung beschränkt, ob der Entscheidung zutreffend ermittelte Tatsachen zugrunde gelegt worden seien, ob vom Schiedsamt die Grenzen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten worden seien und das Schiedsamt sein Gestaltungsermessen, soweit ihm ein solches zukomme, sachgerecht ausgeübt habe.

    Zu Recht hat sich das Sozialgericht dabei auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 10.5.2000 - B 6 KA 20/99 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37, m.w.N.) zur Frage der Klagebefugnis des Schiedsamtes berufen, die dem Schiedsamt vom Bundessozialgericht in Fällen der gegen einen Schiedsspruch ergangenen Aufsichtsverfügung ausdrücklich versagt worden ist.

    Diese lediglich formale Stellung zeigt sich auch darin, dass die Vertragsparteien noch nicht einmal zwingend an einen Schiedsspruch gebunden sind: Sie können insbesondere die Verhandlungen während eines laufenden Verfahrens einvernehmlich wieder an sich ziehen und sogar nach Ergehen eines Schiedsspruchs eine hiervon abweichende Vereinbarung treffen (BSG, Urteil vom 10.5.2000 a.a.O., m.w.N.), während dem Schiedsamt selbst, nach einem erfolgten Schiedsspruch, insoweit kein eigener Spielraum mehr zur Verfügung steht.

    Insoweit hat das Sozialgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass dem Schiedsamt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 10.5.2000 a.a.O., m.w.N.) bei der Festsetzung des Inhaltes eines Gesamtvertrages über die vertragszahnärztliche Vergütung nach § 89 Abs. 1 SGB V ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht.

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 10.12.2003 - L 7 KA 425/02
    Auch hier sind die eigentlichen Prozessgegner die Vertragsparteien selbst, während das Schiedsamt als der eigentliche Beklagte diese Stellung nur förmlich inne hat (vgl. insoweit auch BSG, Urteil vom 16.7.2003 - B 6 KA 29/02 R - m.w.N.).

    Das Sozialgericht hat insoweit zu Recht dem Beklagten die Befugnis eingeräumt, als Grundlage für die Ausgabenvolumina auf die für 1999 "vereinbarte" Gesamtvergütung zurückzugreifen, wobei die Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 16.7.2003 a.a.O., m.w.N.) nach Art einer Vermutung davon ausgeht, dass die Höhe einer solchermaßen vereinbarten Gesamtvergütung angemessen ist.

    Dieser Grundsatz der Beitragssatzstabilität soll nämlich nur dazu dienen, Erhöhungen, die durch Veränderungen bei den Praxiskosten, der Arbeitszeit sowie der Art und Umfang der ärztlichen Leistungen veranlasst sein könnten, zu begrenzen (BSG Urteil vom 16.7.2003 a.a.O.).

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/96

    Erhöhung der Gesamtvergütung für 1993 niedriger als Grundlohnsummenanstieg,

    Auszug aus LSG Hessen, 10.12.2003 - L 7 KA 425/02
    Es hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/96 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 20 und Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 19/99 R sowie B 6 KA 20/99 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37) die Auffassung vertreten, die gerichtliche Kontrolle der Festsetzung von Vergütungsvereinbarungen durch das Schiedsamt sei auf die Prüfung beschränkt, ob der Entscheidung zutreffend ermittelte Tatsachen zugrunde gelegt worden seien, ob vom Schiedsamt die Grenzen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten worden seien und das Schiedsamt sein Gestaltungsermessen, soweit ihm ein solches zukomme, sachgerecht ausgeübt habe.

    Der Senat hat dabei berücksichtigt, dass keiner der Beteiligten sich durch Bevollmächtigte hat vertreten lassen und die Kosten des Beklagten von den Krankenkassen und der Beigeladenen gemeinsam zu tragen sind, so dass von einer Kostenerstattungsregelung unter den Verfahrensbeteiligten im gerichtlichen Verfahren abgesehen werden konnte (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 19.3.1997 - 6 RKa 36/96 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 20).

  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Hessen, 10.12.2003 - L 7 KA 425/02
    Die Entscheidung des Landesschiedsamtes stehe insoweit auch nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf BSG Urteil vom 30.10.1963 - 6 RKa 4/62 = SozR Nr. 1 zu § 368 h RVO), die davon ausgehe, dass grundsätzlich eine Vergütungsanpassung auf der Basis der Vergütung des Vorjahres vorzunehmen sei, da diese die Vermutung der Angemessenheit in sich trage.
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 84/97 R

    Besetzung der Richterbank - ehrenamtlicher Richter - Angelegenheit des

    Auszug aus LSG Hessen, 10.12.2003 - L 7 KA 425/02
    Die Techniker-Krankenkasse aber ist ihrerseits Mitglied bei der Klägerin zu 1), die - im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG Urteil vom 25.11.1998 - B 6 KA 84/97 R = SozR 3-1500 § 17 Nr. 3 m.w.N.) - ganz unzweifelhaft "aktiv" am vorliegenden Gerichtsverfahren beteiligt ist, was einer Teilnahme des ehrenamtlichen Richters M in diesem Verfahren entgegensteht.
  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 25/04 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Schiedsspruch - Reduzierung der

    Auszug aus LSG Hessen, 10.12.2003 - L 7 KA 425/02
    RM eingelegt, BSG-Az.: B 6 KA 25/04 R, erledigt: 14.12.2007.
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 19/99 R

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Auszug aus LSG Hessen, 10.12.2003 - L 7 KA 425/02
    Es hat unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/96 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 20 und Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 19/99 R sowie B 6 KA 20/99 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 37) die Auffassung vertreten, die gerichtliche Kontrolle der Festsetzung von Vergütungsvereinbarungen durch das Schiedsamt sei auf die Prüfung beschränkt, ob der Entscheidung zutreffend ermittelte Tatsachen zugrunde gelegt worden seien, ob vom Schiedsamt die Grenzen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten worden seien und das Schiedsamt sein Gestaltungsermessen, soweit ihm ein solches zukomme, sachgerecht ausgeübt habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2004 - L 3 KA 93/03

    2000; Absenkung; Ersatzkasse; Ersatzkassenbereich; Festlegung; Gesamtvergütung;

    Die Klägerin beruft sich ferner auf ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt vom 30. Januar 2002 (S 27 KA 4456/00), das den Gegenstand des beim Landessozialgericht Darmstadt anhängigen Berufungsverfahrens L 7 KA 425/02 bildet.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2005 - L 5 KA 5284/04

    Beanstandung der Regelung einer Gesamtvergütungsvereinbarung durch eine

    Nach dem Gesetzeswortlaut beschränke sich Art. 5 BSSichG nämlich auf die Anordnung einer Nullrunde nur für das Jahr 2003 (vgl. dazu auch LSG Hessen, Urt. v. 10. Dezember 2003, - L 7 KA 425/02).
  • LSG Bayern, 12.08.2014 - L 12 KA 5026/14

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Schiedsspruch

    Diese formale Beteiligtenstellung (§ 69 Nr. 2 SGG) löst keinen Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG) aus (so bereits LSG Darmstadt, Urteil vom 10.12.2003, L 7 KA 425/02), so dass eine Entscheidung auch möglich ist, wenn die Vertretung des förmlich beklagten Schiedsamts durch den Vorsitzenden nach Ablauf der Amtszeit nicht möglich ist.
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